Filmpromo.de – Trends und Best Practice Communication Cases aus der Entertainment-Industrie

Trends und Best Practice Communication Cases aus der Entertainment-Industrie

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Tauschbörsen… eigentlich der größte Horror für so ziemlich jedes in der Unterhaltunsbranche (egal ob Musik, Filme oder Games) tätigen Unternehmen. Nicht so zaoza.

Das kürzlich gestartete Portal von Vivendi Mobile Entertainment (eine Tochtergesellschaft der Vivendi-Gruppe, die in den Bereichen Musik, Fernsehen, Kino, Handy, Internet und Multimedia Spiele tätig ist und zu der unter anderem Universal Music Group, Canal+ und SFR, Maroc Telecom, Activision Blizzard und GVT gehören) möchte mit zaoza die (R)evolution des digitalen Entertainments einleiten.

Obwohl das Thema Paid Content im Entertainmentmarkt ein nicht gerade leichtes ist, klingt das Geschäftsmodell von zaoza schlüssig und für mich auch attraktiv.

So bietet das Portal den laut eigenen Angaben ersten Entertainment-Service, bei dem man zu einem monatlichen Festpreis von  5 Euro legal exklusive Inhalte – Musik, Videos, Games, Filme, Hörbücher und Bilder – nutzen, diese Inhalte mit anderen Usern tauschen und dauerhaft auf den PC, Mac, iPad, iPhone und alle gängigen Mobiltelefone herunterladen kann. Das Angebot ist zudem nicht beschränkt.

Besonders interessant finde ich den Ansatz, mit einer monatlichen Fee von 5 Euro in den Markt zu gehen. Denn wie bei Mobilen Applikationen (hier liegt der maximale Preis den ich persönlich für eine App zahle bei rund 4 Euro – durchschnittlich in etwa bei 79 Cent) halte ich auch hier den Preis für sehr gut angesetzt, angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem Angebot von zazoa quasi um eine Flatrate für digitale popkulturelle Inhalte handelt.

Wie funktioniert der Service?

Man registriert sich auf www.zaoza.de und kann anschließend nach Inhalten suchen. Hat man das Objekt der Begierde gefunden, erfährt man, welche Nutzer zum Beispiel den Song hochgeladen haben bzw. diesen anbieten. Nun stellt man eine Anfrage an den User. Sobald dieser die Anfrage positiv beantwortet hat, steht der Song zum Download zur Verfügung. Klassisches Peer-To-Peer also. Wie in den illegalen Tauschbörsen, kann/sollte man auch auf zaoza seine eigenen Songs zum Download anbieten, denn wie heißt es so schön im Claim der Plattform: Gib und Dir wird gegeben!

Leider konnte ich trotz Einladung nicht an dem Presseevent in Berlin zum Start der Plattform teilnehmen. Zu gerne hätte ich nämlich gewusst, wie die rechtliche Situation bei zaoza ist, wenn ich selbst Inhalte zur Verfügung stelle. Aber diese Frage stelle ich nun einfach mal öffentlich. Vielleicht seid ihr ja mit den rechtlichen Punkten besser vertraut als ich. Ich freue mich auf die Diskussion!

8 Kommentare zu “Gib und Dir wird gegeben – Neue Entertainment-Plattform zaoza gestartet”

  1. Syskorn sagt:

    Kurze Frage: Kann der Content weitergenutzt werden, wenn kein Abo mehr besteht? Die Seite schweigt sich darüber aus bzw. ich habe nichts darüber gefunden!

  2. offramp sagt:

    @Syskorn bei zaOza.de gibt es kein DRM, sprich alle Downloads gehören legal dem User, auch nach Beendigung des Abo bleiben diese im Besitz des Users.

    siehe hierzu auch: http://www.zaoza.de/help/faq

    Dort heißt es: “Es ist ganz einfach das Abonnement zu kündigen und die Premium-Mitgliedschaft zu beenden.
    Auch nach der Kündigung kannst Du zaOza natürlich weiter nutzen. Auch Deine Inhalte behältst Du selbstverständlich. Nur kannst Du sie jetzt nicht mehr mit Freunden teilen und Dir neue Downloads aus der Hypezone herunterladen.”

  3. Baby-gucci sagt:

    hallo war mit meinem handy im internet und bin irgend wie auf diese seite gestossen, habe mich einmal verklickt und schon wurde ein abo für mich eingerichtet, obwohl ich das garnicht wollte. Nun möchte ich es kündigen aber da steht irgend was von wegen ich muss erst mal ein monat warten oder so, aber ich möchte es sofort kündigen, weil ich keine lust habe für sowas zu bezahlen. Kann mir da jemand weiter helfen?
    Danke im Vorraus

  4. Baby-gucci sagt:

    ich finde den link nicht: Abo Verwaltung

  5. Baby-gucci sagt:

    ach schon gut jetzt habe ich ihn

  6. Baby-gucci sagt:

    okay alles geklapt

  7. Syskorn sagt:

    Ok danke für Info!

  8. max sagt:

    Naja, das ist n eindeutiges P2P system. ob das mal so legal ist….

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